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Den Wechsel hin zu einem Ökostromanbieter will genanet mit einem kleinen Aufgabenheft erleichtern. Es spricht direkt Frauen an, und soll dazu beitragen, die immer wieder als...

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GUT ZU WISSEN – STROMWECHSEL

Wer kann wechseln?

Wer bisher RechnungsempfängerIn der Stromrechnung war. Ob Sie Mieterin, Wohnungs- oder Hauseigentümerin sind, spielt keine Rolle, wichtig ist nur, dass der Stromzähler auf Ihren Namen läuft und Sie bisher die Rechnung erhalten haben.

Wie lange dauert es?

Mit mindestens vier Wochen müssen Sie rechnen, denn die Kündigungsfrist für Ihren bisherigen Liefervertrag beträgt vier Wochen zum nächsten Ersten des Monats.

Was kostet es?

Wechselgebühren entstehen in der Regel keine. Abschlagszahlungen, die Sie an Ihren bisherigen Stromversorger geleistet haben, muss er mit der Schlussabrechnung verrechnen. An Ihren neuen Stromversorger zahlen sie ebenfalls monatliche Abschlagszahlungen, und einmal im Jahr wird nach dem Zählerstand abgerechnet.

Wer liest den Zählerstand ab?

Ihr bisheriger Stromversorger ist weiterhin für das Ablesen zuständig. Für die jährliche Abrechnung übermittelt er den Zählerstand an Ihren neuen Versorger. Beim Stromwechsel lesen Sie zum mitgeteilten Stichtag den Zähler am besten selbst ab und melden den Stand Ihrem bisherigen Stromversorger. Falls eine Ablesung nicht möglich ist, wird der Zählerstand geschätzt.

Brauche ich einen anderen Stromzähler?

Technische Installationen sind nicht erforderlich, also auch kein neuer Zähler.

Was passiert bei Störungen?

Der Netzbetreiber vor Ort, also Ihr bisheriger Stromversorger, ist gesetzlich für den Betrieb des Netzes verantwortlich und somit dazu verpflichtet, etwaige Störungen zu beheben.